Zuständigkeit und Aufgaben
Die seit 18. November 2012 eigenständige Landesregulierungsbehörde beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr übernimmt die Regulierungsaufsicht über alle Strom- bzw. Gasnetzbetreiber, an deren Netz jeweils weniger als 100.000 Kunden angeschlossen sind und deren Netz nur innerhalb Sachsens liegt. Alle übrigen Strom- und Gasnetzbetreiber unterliegen der Regulierungsaufsicht der Bundesnetzagentur.