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    Seit der Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts nehmen die Landesregulierungsbehörden und die Bundesnetzagentur die Regulierungsaufgaben in Bezug auf Strom- und Gasnetzbetreiber wahr.

    Die Regulierung der Strom- und Gasversorgungsnetze soll für einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb bei der Versorgung mit Strom und Gas sorgen und gleichzeitig den langfristig angelegten, leistungsfähigen und zuverlässigen Betrieb von Energieversorgungsnetzen sichern. Das Hauptaugenmerk der Regulierung liegt dabei auf den Netznutzungsentgelten.

    Die Nutzungsentgelte werden von den Netzbetreibern für die Durchleitung von Strom bzw. Gas eines anderen Energieversorgers erhoben. Je niedriger diese Netznutzungsentgelte sind, umso kostengünstiger können andere Anbieter von Strom bzw. Gas an den Endverbraucher liefern. Dadurch dass der Letztverbraucher zwischen mehreren kostengünstigen Angeboten auswählen kann, erhöht sich der Wettbewerb.

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